VORSORGEAUFTRAG

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines Vorsorgeauftrags kann sichergestellt werden, dass dann der (Ehe-) Partner, ein Familienangehöriger oder ein Dritter die notwendigen Angelegenheiten erledigt. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

  • Vollmacht
  • Patientenverfügung