WERKVERTRAGSRECHT

In einem Grossbauprojekt stellt ein Unternehmer massive Nachforderungen an den Bauherrn. Er behauptet Mehrkosten wegen Mehrleistungen und stellt Nachtragsrechnungen.

Die umfangreichen Vertragsgrundlagen mitsamt technischen Fachbegriffen erlauben keine sofortige, eindeutige Beurteilung, ob und in welchem Ausmass die Rechnungen begründet sind. Die Gutachten der Geologen und Baufachleute füllen mittlerweile zahlreiche Bundesordner.

advokatur56 fasst die entscheidenden Grundlagen zusammen und übersetzt die technischen Fachbegriffe in eine für jede Klientin und jeden Klienten verständliche Sprache. Dies ermöglicht eine fundierte Beurteilung der Begründetheit der Nachforderungen. Gestützt darauf schätzen wir Ihre Verhandlungsposition ein und führen gegebenenfalls die nötigen Verhandlungsgespräche und entwerfen eine Vereinbarung. Zieht der Handwerker ungerechtfertigt vor Gericht, wehren wir seine Forderungen mit sämtlichen juristischen Mitteln ab.

Über das vorgenannte Beispiel hinaus bieten wir sämtliche weiteren Dienstleistungen im Werkvertragsrecht und Auftragsrecht von der Sonnenstore bis zum Eisenbahntunnel. Wir beraten Bauherren, Architekten, Planer, Ingenieure, Unternehmer und Subunternehmer von der Bauabnahme, über den Baumangel und die Mängelrüge, die Zweijahresgarantie nach SIA 118, die Gewährleistungsansprüche wie Nachbesserung, Minderung und Wandelung sowie das Urheberrecht bis hin zur Verjährung und Verwirkung.

Wo nötig setzen wir Ihre Rechte vor den Schlichtungsbehörden und vor Gericht durch. Gerichtliche und aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen führen wir wirksam oder brechen sie frühzeitig ab, um vorwärts zu kommen. Prozessführung, vor allem aber auch Prozessvermeidung sind unsere Stärken. Dies mitunter dank der regelmässigen Zusammenarbeit mit den Baufachleuten der reflecta ag, denn Baumängel können ungeachtet ihres Streitwerts teuer werden.